Fördervereinbarung Zwischen Asta Rosenheim e.V. Anschrift: Hubertusstr. 1, 83022 Rosenheim Vereinsregister: 40258 Registergericht: 83278 Traunstein - nachfolgend Spendenempfänger genannt - und Name: E-Mail: Straße, Nr.: PLZ: Ort: - nachfolgend Spender*in genannt - wird folgende Vereinbarung getroffen: Präambel Beim Spender*in handelt es sich um: eine natürliche Person (Mensch). Der Spendenempfänger ist ein eingetragener Verein (e.V.) und ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und betreibt bzw. fördert im Rahmen seiner Satzung u.a. soziale, kulturelle und gemeinnützige Zwecke. Der*die Spender*in ist bereit, dem Spendenempfänger finanzielle Mittel im Wege der Spende zukommen zu lassen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Vertragspartner das Folgende: § 1 Vertragsgegenstand (1) Der*die Spender*in stellt zur Förderung des Spendenempfängers monatlichvierteljährlichjährlich finanzielle Mittel in Höhe von: (2) Die Spende wird per Lastschrifteinzug gezahlt. Dafür ermächtigt der*die Spender*in den Spendenempfänger die Spende von folgendem Konto einzuziehen: Kontoinhaber*in: IBAN: Ich ermächtige den Asta Rosenheim e.V. (Gläubiger ID DE11ZZZ00002626531), Zahlungen von meinem Konto per SEPA-Lastschrift einzuziehen. (2) Die finanziellen Mittel sollen für die in der Satzung festgehaltenen Zwecke verwendet werden: kulturelle Veranstaltungen künstlerische Veranstaltungen Ausstellungen Einzel- und Gruppenmaßnahmen für Studierende (3) Eine zweckwidrige Verwendung kann den/die Spender*in zur Rückforderung der Spende nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigen. § 2 Zuwendungsbestätigung Der Spendenempfänger verpflichtet sich zur Erteilung einer Zuwendungsbestätigung nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG). § 3 Zahlungsmodalitäten (1) Die Zahlung erfolgt monatlich zum Monatsletzten per Lastschrifteinzug. Ein entsprechendes Lastschriftmandat ist beizufügen. § 4 Außerordentliche Kündigung Der Spendenempfänger hat das Recht, den Vertrag außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen, wenn der*die Spender*in die vertraglich vereinbarte unter § 1 genannte Leistung nicht wie geschuldet erbringt. § 5 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 6 Nebenabreden, Schriftform (1) Nebenabreden sind nicht geschlossen. (2) Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.