Fördervereinbarung

    Zwischen


    Asta Rosenheim e.V.
    Anschrift: Hubertusstr. 1, 83022 Rosenheim
    Vereinsregister: 40258
    Registergericht: 83278 Traunstein
    - nachfolgend Spendenempfänger genannt -


    und







    - nachfolgend Spender*in genannt -


    wird folgende Vereinbarung getroffen:

    Präambel


    Beim Spender*in handelt es sich um: eine natürliche Person (Mensch).
    Der Spendenempfänger ist ein eingetragener Verein (e.V.) und ist als gemeinnützige
    Körperschaft anerkannt und betreibt bzw. fördert im Rahmen seiner Satzung u.a.
    soziale, kulturelle und gemeinnützige Zwecke. Der*die Spender*in ist bereit, dem
    Spendenempfänger finanzielle Mittel im Wege der Spende zukommen zu lassen.


    Dies vorausgeschickt vereinbaren die Vertragspartner das Folgende:

    § 1 Vertragsgegenstand


    (1) Der*die Spender*in stellt zur Förderung des Spendenempfängers

    finanzielle Mittel in Höhe von:


    (2) Die Spende wird per Lastschrifteinzug gezahlt. Dafür ermächtigt der*die Spender*in den Spendenempfänger die Spende von folgendem Konto einzuziehen:


    (2) Die finanziellen Mittel sollen für die in der Satzung festgehaltenen Zwecke
    verwendet werden:

    • kulturelle Veranstaltungen

    • künstlerische Veranstaltungen

    • Ausstellungen

    • Einzel- und Gruppenmaßnahmen für Studierende


    (3) Eine zweckwidrige Verwendung kann den/die Spender*in zur Rückforderung der
    Spende nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigen.

    § 2 Zuwendungsbestätigung


    Der Spendenempfänger verpflichtet sich zur Erteilung einer Zuwendungsbestätigung
    nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG).

    § 3 Zahlungsmodalitäten


    (1) Die Zahlung erfolgt monatlich zum Monatsletzten per Lastschrifteinzug. Ein
    entsprechendes Lastschriftmandat ist beizufügen.

    § 4 Außerordentliche Kündigung


    Der Spendenempfänger hat das Recht, den Vertrag außerordentlich, ohne
    Einhaltung einer Frist, zu kündigen, wenn der*die Spender*in die vertraglich
    vereinbarte unter § 1 genannte Leistung nicht wie geschuldet erbringt.

    § 5 Salvatorische Klausel


    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
    sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird
    dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der
    unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
    durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung
    möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
    beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
    Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
    erweist.

    § 6 Nebenabreden, Schriftform


    (1) Nebenabreden sind nicht geschlossen.


    (2) Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer
    Wirksamkeit der Schriftform.